Ein Blick in die Sozialpolitik
Der Diskurs in der Sozialpolitik verläuft parallel zur Entwicklung und Struktur der aktuellen kapitalistischen Gesellschaft. Die Debatte als Pro und Contra für diese und jene Idee vollzieht sich immer am Rand der Konjunkturzyklen und deren Aufflammen und Abflauen, entspricht diesen periodisch auftretenden Krisen. Noch hat sich jede Idee blamiert, wenn Notwendigkeit und Wunsch aufeinandertreffen.
Dem Abbau von Regularien auf den Ebenen von Produktion und Distribution, folgt der Abbau der sozialen Sicherungssysteme. Dem immer ungehinderten Fluß von Waren, Geld und Arbeitskräften durch ehemalige nationalstaatliche Grenzen reißt die Prinzipien von Sozialpolitik: Subsidiarität, Solidarität und Selbstverwaltung mit sich und alles, aber auch alles geht dabei den Bach runter. Der Politik, die sich in Handlungsräumen abspielt, wird der Boden unter den Füßen entzogen und ist längst zur Verwaltung des Elends heruntergekommen. Die Transformation der Demokratie hat stattgefunden. Perspektiven, die die Funktion von Sozialpolitik reformulieren könnten, sind sprachlos. Der Staat in der Rolle des konservativen Sozialstaates hat abgedankt und wird nicht wieder restaurieren werden können. Der Krise wird der totale Zusammenbruch des Systems, wie wir es kennen und viele schätzen gelernt haben, folgen. Die Sache selbst, das Kapital, zwingt, wie das Nachzeichnen ihrer Geschichte zeigt.
Und weil der Staat der des Kapitals ist, woran er mit Gerhard Schröder, Piechs Büroboten keinerlei Zweifel läßt, die nationalstaatliche Konkurrenz der Proleten untereinander, quasi als Volksgemeinschaft die um den Lohn kreist, abfedern und die aus der Bahn geworfenen in die Arme nehmen. Der Säkularisierung des Trägers des Sozialen ging von der Kirche, deren Rollen nach wie vor nicht zu unterschätzen ist und von bestimmten Kreisen aufgewertet werden soll, auf den Staat über, der sein Monopol auch in dieser Branche scheibchenweise und meistbietend versteigert. Diese aus dem historischen Kontext zu betrachtende konservative Sozialpolitik schließt per definitionem alle Maßnahmen aus, die auf den Versuch der Regulierung im Produktionsprozeß immer weniger und der Reproduktion aller angelegt sind. Dabei wäre es sowie bei Versuchen geblieben, die nur die Perfidität der Sozialdemokratie nachwiese. Nein, die Politik der Mannen um G. Schröder, T. Blair, L. Jospin u.a. Zeitgenossen, die auch früher nicht Genossen waren, läuft darauf hinaus, ehemalige Newcomer der Sozialpolitik wie das Bildungswesen oder die Kriminalistik wieder von Bord zu worfen, d.h. zu privatisieren. Wenn Bildung als Mittel zur Sicherung vor Armut und Bedürftigkeit und Kriminalität als Reaktion auf Armut und Bedürftigkeit anzuschauen sind, dann dürfte es, einmal auf den Begriff gebracht, zu keiner Ausklammerung ehemaliger sozialdemokratischer Essentials kommen. Doch genau das macht die neue - europäische - Sozialdemokratie aus. Aber genau das kennzeichnet die europäischen Wahlen der letzten Dekade: die Abkehr von Politik und die Apathie des Souveräns, daß im vorauseilenden Gehorsam, den medialen Vorentscheid mittels Stimmabgabe legitimiert. So vollzieht sich ein Personal- kein Politikwechsel.
Diese Next-Generation erklärt die obrigkeitsstaatliche Notwendigkeit, um die Bedingungen der untertänig "Armen" in einer Welt der Ware und des Spektakels akzeptabel zu machen, indem sie erleichtert werden. In dieser unerträglichen Leichtigkeit des Dasein ist die Schwere des Alltags zu ertragen, wie das Arbeitslos - ein schweres Los - drum bleibt ich besser arbeitslos.
Die Geschichte der Sozialpolitik
Etwa ab dem 15. Jhdt. besserte sich die Lage für diejenigen, die sich die Früchte der Arbeit nur durch Arbeit aneigneten mittels karitativer Bemühungen Innerer Missionen, Spar- und Prämien- und Betriebskrankenkassen. Seit Mitte des letzten Jhdts. entwickelten sich die freiwilligen Hilfskassen, Selbsthilfeorganisationen der Arbeiterbewegung, Sie entpuppten sich schnell zu Keimzellen der Sozialdemokratie. Kein Wunder, daß sie 1878 verboten wurden.
Da nun das Feudalsystem mit seinen Patriarchen mehr und mehr dahinsiechte, stieß in dieses Machtvakuum der Nationalstaat, der die Reproduktion der Ware Arbeit, die Reproduktion der Arbeitskraft des Lohnabhängigen Arbeiters in den Industriestädten nicht mehr dem Arbeiter überlassen konnte, dem man nun alles genommen hatte, so daß aus einem Privatproblem staatliche Hege und Pflege wurde, dieser gesetzliche Maßnahme ergriff. Dieser Auf- und Ausbau der Sozialversicherung viel nicht vom bürgerlichen Himmel, konstituierte sich nicht aus sich heraus, sondern resultiert unmittelbar aus dem Klassenkampf von unten, als Antwort auf eine Arbeiterbewegung, die sich zunehmend ihrer Stärke bewußt wurde (ab 1760).
Die Zahl der Bevölkerung im 19. Jhdt. verdoppelte sich. Die Industrialisierung verlief ab 1870 mehr als rasant. Das Bürgertum antwortete mit Präventivmaßnahmen, schlicht und ergreifend um ihre Herrschaft zu sichern. Zuckerbrot und Peitsche wechselte einander ab. Nur so ist die bismarcksche Sozialgesetzgebung (1883 gibt es das Gesetz zur Krankenversicherung der Arbeiter. 1884 folgt das Gesetz zur Unfallversicherung. 1889 schließlich kommt das Altersversicherungs- und Invaliditätsgesetz hinzu.).
Das Wechselspiel von wirklicher und möglicher Arbeitermacht und ängstliche Befürchtungen der alten Herren sind die Geburtshelfer der Sozialversicherung in kaiserlichen Zeiten, die erstmals einem kleinen, begrenzten Bevölkerungsteil ein Mindestmaß an Geborgenheit und Sicherheit bietet. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß einige Nachfolge- und Änderungsgesetze die Netze engmaschiger werden ließen: 1911 das Versicherungsgesetz für Angestellte und die Reichsversicherungsordnung sowie 1912 die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung. 1927 vervollständigte die Arbeitslosenversicherung das Sozialversicherungs-Ensemble. Doch kaum stand dies illustre Orchester und wurde in höchsten Tönen gelobt, da begann die Kürzerei vor dem Hintergrund der ein Jahrzehnt währenden Weltwirtschaftskrise.
Im Hitler-Deutschland mit seinem allgemeinen Arbeitszwang machten die Nazis die Arbeitslosenunterstützung von der Bedürftigkeit abhängig und überführten die Selbstverwaltung unter die Staatshoheit. Doch an den Grundbastionen der Sozialversicherung hat der faschistische Staat zu keiner Zeit gerüttelt.
Diese bedürftigkeitsorientierte Arbeitslosenunterstützung jedoch wurde immer konjunkturabhängiger. Je mehr Arbeitslose, desto weniger Beiträge auf der einen Seite und auf der anderen enorm wachsende Kosten. Der Staat des Kapitals reagiert wie immer: die Einnahmenseite muß erhöht werden, also bittet er die Sozialversicherungspflichtigen Beitragszahler zur Kasse und kürzt auf der Ausgabenseite bei den Erwerbslosen. Alles geschah und geschieht im Interesse der Unternehmer, der Geschäftsleute, der konservativen Parteien und Verbände, spricht: Staat des Kapitals, und unter Duldung der sozialdemokratischen Parteien und Gewerkschaften.
Zur gerwerkschaftlich-klassenkämpferisch errungenen sozialpolitischen Reform der Adenauer-Restauration zählt die 1957 eingeführte dynamsichen Rente, d.h. die Reproduktion, die Wahrung des Lebensstandards wird wieder Privatsache (Ziel ist dabei 3/4 des Nettoarbeitsentgelts sowie die jährliche Erhöhung im Durchschnitt der Belohnung), wobei die Rente in der Funktion als Lohnersatz nach beendeter Ausbeutung die lebendsdurchschnittliche Einkommensposition sichern soll. Schon 1955 wurde die Zahlung von Kindergeld gesetzlich verankert und das Bundessozialhilfegesetzt, das mit der Ablösung des Fürsorgeprinzips und dem Rechtsanspruch auf Zahlung wiederum eine gewisse Reform darstellte, wirksam.
Da keine Sozialreichung von staats wegen "einfach so" kommt, kam es zwangsläufig 1957 zum ersten größeren Streik der Bonner Republik, worauf prompt eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dem Arbeitsvolk zugebilligt wurde. Fortschrittlich ging es 1969 wir dem Arbeitsförderungsgesetz weiter, das als Antwort auf die Massenarbeitslosigkeit der Krisenjahre und Studentenrevoltejahre 1966/1967 gedacht war und mit Maßnahmen wie Berufsbildung, förderung und Rehabilitätion Behinderter sowie der Arbeitsbeschaffung aufwarten konnte.
Und weil kein Wohlfahrtsstaats so mir-nichts-dir-nichts etwas leistet, knüpft er diese an Gegenleistungen, ans Wohlverhalten der Leistungsabhängigen und der Frage, wie das Arbeitsheer als Volk zu seinem Staat steht. Wegen der Kostenreduzierung der Arbeitslosenunterstützung sollen z.B. möglichst viele Arbeitslose in den Arbeitsmarkt gezwungen werden, egal, ob die Arbeit weniger Niveau verspricht, schlechtere Bedingungen am Arbeitsplatz herrschen oder der Sold geringer ausfällt. Das Anspruchsdenken der Arbeitslosen soll, je länger sie diese nicht an den Kapitalisten bringen, runtergeschraubt werden und weit hinter dem der Versicherungsgemeinschaft zurückstehen.
Alle Etappen in der Geschichte des Sozialstaates markieren Schlachten des Antagonismus von (Lohn-)Arbeit und Kapital, dienten dem Erringen und Erhalt oder die Reduzierung der Sozialversicherung, und stellen einen Verteilungskampf und den Nationalstaatshaushalt dar. Je nach politisch-ökonomischer Lage verändert sich die inkonstante Sozialversicherung; aber nicht nur Geldgaben werden weniger.
Mit dem durch den tendenziellen Fall der Profitrate einhergehenden Elendswachstum haben die sozialen Leistungen des Staates nicht Schritt gehalten, sondern wurde verringert.
Das soziale Sicherungssystem der Bonner Republik, das vielgepriesen als Exportschlager herhalten mußte, ist keinen Pfifferling mehr wert, wird mehr denn je angesichts tiefer Verstrickungen von Kapital und Kabinett, wie zu Zeiten der Weltwirtschaftskries bei gleichzeitiger Entpolitisierung der Arbeiterbewegung und machtpolitischer Schwächung der Gewerkschaften, demontiert.
Nicht nur das soziale sondern das ganze System steht auf dem Spiel und mit ihm die Verfaßtkeit des bürgerlich-parlamentarischen Staats. Die Herren der Berliner Republik werden die Systemfrage beantworten. So oder so.
Die Funktionen der Sozialpolitik
Sozialpolitik resultiert heutzutage aus den sozialökonomischen Grundlagen, ist ebenso Zweck und Mittel objektiv-notwendiger Herrschafts- und Machtstrukturen; in der Bundesrepublik erfolgt hierbei soziale Sicherung größtenteils durch den Staat. Heutige sozialpolitik ist nichts anderes als ein massenwirksamer Kompromiß zwischen dem Systemerhaltungs- und Integrationsinteresse des Kapitals und der Arbeiterklasse.
Ökonomische, politische und soziale Funktionen des Staates würden sich wechselseitig bedingen, meint G. hautsch, und mit der sozialfunktion reagiere der Staat auf bestimmt Reproduktions-, Lebens- und Ausbeutungsbedingungen der Lohnarbeiterklasse, welche die Verwertbarkeit der Arbeitskraft bei ungehemmtem Fortwirken beeinträchtigen oder zerstören würde. Sozialpolitik enthalte nicht nur ausschließliche elemente zur Aufrechterhaltung des kapitalistischen Reproduktionsprozesses, sondern erfülle zugleich elementare Bedürfnisse der Begünstigten. Weil "Eigenversorgung als individuelle Vorsorge" von zusehends weniger Menschen verwirklicht werden kann, reicht der anwachsende Kreis der Pflichtversicherten über die Gruppe der kleinen Selbständigen bis in die Oberschicht der Staatsbeamten und Managergruppen.
Sozialpolitik schafft aber auch einkommen (u.a. Kindergeld, Ausbildungsbeihilfen wie BaföG); mit dem aus dem Verkauf der Ware Arbeitskraft resultierenden Lohn, Gehalt ist nicht die Summe von lebensmitteln abgedeckt, die bei kostendeckenden Preisen mit den persönlichen Einkommen nicht mehr bezahlt werden können und deshalb vom Staat subventioniert werden (öffentliche Bildungs-, Gesundheits-, Freizeiteinrichtungen uvm.). diese aktuelle Tendenz laufe darauf hinaus, im Interesse der Gewinn- und Systemorientierung diese Leistungen einzuschränken und den "Kostendeckungsgrad" durch Preisanhebungen zu steigern, schreibt dazu G. Hautsch. Somit ergibt sich Sozialpolitik nicht aus dem "guten Willen" des Staates bzw. einer Regierung, sondern aus den sozialökonomischen Grundlagen.
Die Grenzen der Sozialpolitik
Z. Zt. bestünden zwei herrschende und einander widerstreitende Auffassungen von Sozialpolitik, meint N. Glazer. Das liberale Denkmuster operiere mit einem Modell der sozialen Welt, wonach diese Welt als Ergebnis ständiger Verbesserungen in den letzten Jahren erscheine. Diese unverbesserte Welt war demzufolge die des Früh- und Hochkapitalismus respektive Handels- und Industriekapitalismus. Die damaligen Situationen führten im Bismarckdeutschland und später auch im kolonialen England dazu, daß aus Angst vor sozialem Aufruhr und Revolten und einer sich daraus ergebenden Reformation oder gar Revolution es zu ersten Ansätzen sozialer Sicherungsmaßnahmen kam.
Nach liberaler Auffassung heißt das: "Stellen sich dem Staat neue soziale Aufgaben, so sind diese nicht eigentlich neu - vielmehr erkennt man in ihnen nunmehr Aufgaben, die ein staatliches Eingreifen erforderlich machen", so N. Glazer.
Die Frage nach dem warum ein staatliches Eingreifen erforderlich wird, erklärt sich für daher wie folgt: Eine Herrschaftsstruktur bzw. eine herrschende Macht ist aus sich heraus immer darauf angelegt, diese zu stützen, zu erhalten, zu festigen und auszubauen. Da Macht haben auch Privilegien haben und mehr beinhaltet, steht sie innerhalb einer Gesellschaft unabdingbar oben. Diejenigen die in ihr unten stehen, sind aufgrund ihrer sozialen Lebenslage darauf bedacht, "nach oben zu kommen" oder sagen wir eine höhere Klasse zu erreichen. Je größer der Unmut über die Situation, desto stärker die Mittel zur Eigeninitiative und Machtübernahme. Folglich läßt der Staat nichts unversucht, daß Meer an sozialen Mißständen mehr oder minder erfolgreich einzudämmen.
Liberale Haltung heißt hier nur: "Für jedes Problem gibt es eine entsprechende Maßnahme, und selbst wenn das Problem relativ neu ist, muß an es dem sozialen und dem politischen System zum Vorwurf machen, daß es dieses Problem nicht schon früher angepackt hat" (N. Glazer). In der medialen, bürgerlichen Öffentlichkeit firmiert dieses unter Parteienstreit bis Sommertheater.
In den Ländern Nordwesteuropas seien die Differenzen zwischen Liberalen und Konservativen kaum noch vorhanden, so daß R. Aron und D. Bell vom "Ende der Ideologie" sprechen. Die einzige bedeutungsvolle Perspektive hierzu ist die der "Radikalen".
Der Radikale sei nach N. Glazer der Ansicht, daß es überhaupt keine isolierten Lösungen für isolierte Probleme geben könne, sondern nur eine generelle Lösung, und zwar eine Transformation der Gesellschaft als ganzer.
Das politische dogma des Radikalismus bedeutet folglich, daß sich nichts ändert, bevor es zum letzten apokalyptisch-revolutionären Augenblick kommt, wo sich alles ändert. Da viele der Ansicht sind, daß das dann Faschismus hieße, fangen sie gar nicht erst an, etwas verändern zu wollen.
Nun, die Auffassungen von N. Glazer, die vom us-amerikanischen Konservativismus ideologisch übernommen wurden, sind im besonderen Maße für die Bundesrepublik von akuter Bedeutung. Zum einen weil diese Sozialpolitik bestrebt ist, den Zusammenbruch traditioneller formen in sozialen Notlagen zu bewältigen und zum anderen das Versagen dieser traditionellen Strukturen zu kompensieren und somit weiter zu schwächen, nicht zuletzt durch kaum einzuhaltende Versprechen. Ein Hauptmechanismus der Demokratie ist es zu versprechen, um die Menschen zu höheren Ansprüchen zu erziehen. Verstärkt werden diese Bemühungen weiterhin durch die enorme Wirkung bürgerlicher Massenmedien du des expandierenden Bildungsniveaus, daß selbstredend ein bürgerliches ist. Eine weitere Parallele zur Revolution der steigenden Ansprüche sei die Revolution der Gleichheitsansprüche. Tocqueville hat das gewaltige Potential der Kraft die aus sozialen Mißständen wächst erkannt. Eine Kraft, wie Marx schreibt, die einen Anspruch auf eigenständige machtpolitische Führung beanspruche. Zugleich enthält sie eine Forderung nach Gleichheit der ökonomischen macht, des Sozialstatus und schlechthin der Autorität auf allen Gebieten.
Die Sozialpolitik stößt aus konservativer Sicht auf weiter niemals zu bewältigende Forderungen und somit Grenzen. Es sei nämlich eine Illusion, sich die Sozialpolitik bloß als Einschränkung eines Problems vorzustellen; denn jede Politik entwickele eine gewisse Eigendynamik, die das Problem ebensosehr erweitere und verändere, wie auch neue Probleme erzeuge.
Der erste Grund sei die Begrenztheit der Mittel. Der "Westen" würde an der Illusion kranken, daß allein im Rüstungshaushalt genügend Mittel vorhanden seien, um alle sozialen Bedürfnisse befriedigen zu können. Als Beispiel sei Schweden genannt, das relativ wenig für Rüstung ausgebe, und das aufgrund seiner geringen Größe, seines langsamen Bevölkerungswachstums und seiner ethnischen Homogenität ein viel engeres Spektrum sozialer Probleme kenne, als z.B. die USA. So könne festgestellt werden, daß auch die aufgeklärteste, wissenschaftlichste und konfliktfreieste Handhabung sozialer Probleme zu einem Steueranteil führe, der über 40 Prozent des Bruttosozialprodukts ausmache. N. Glazer hegt also die Meinung, daß eine Erhöhung der Steuern und eine Senkung der Rüstungsausgaben für soziale Zwecke ineffektiv sei und auch weiterhin für öffentliche Mittel überlastet bleiben werden.
Die zweite Begrenzung sozialpolitischer Effektivität liege in der unvermeidlichen Professionalisierung der Dienstleistungen. Professionalisierung bedeutet, daß man sich ein bestimmtes Bild von der Art der Bedürfnisse und den Möglichkeiten ihrer Befriedigung macht. So weit, so schön, Die Tendenz geht nur dahin, daß zur Lösung eines Problems immer mehr spezialisierte Menschen herangezogen werden. Auch fehlt es weit und breit an Kräften, die als qualifiziert eingestuft werden (Sozialarbeiter, Anwälte, Lehrer usw.). Und drittens wird von nichtprofessioneller Seite daran arg gezweifelt, ob die "Qualifizierten" selber überhaupt in der Lage sind, bestimmte Dienstleistungen sachgerecht auszuüben.
Die dritte Grenze liege in unserem mangelnden Wissen. Je mehr Wissen über Sozialpolitik, desto mehr Unschlüssigkeit in der Anwendung geeigneter Maßnahmen zur Abhilfe von Problemen, zumal es sich hierbei immer um mit dem kapitalistischen System konform gehende handelt.
Die Prinzipien der Sozialpolitik
Um konservative, systemkonforme Konzepte der Sozialpolitik klar herauszustellen und zu charakterisieren, reicht es nicht, sie abzugrenzen, sondern ihre Grundprinzipien müssen offengelegt werden. Die heftig umstrittenen Wertvorstellungen konservativer Sozialpolitik sind die Prinzipien der Subsidiarität, der Selbstverwaltung und der Solidarität; wohlgemerkt: konservative!
Subsidiaritätsprinzip
Der Grundsatz der Subsidiarität bedeutet nach bürgerlich-allgemeinem Verständnis, daß die Sozialgebilde nichts an sich reißen sollen, was der Einzelmensch aus eigener Kraft und Verantwortung "zu leisten" vermag. So sollen umfangreichere Gemeinschaften keine Aufgaben übernehmen, die von kleineren Lebenskreisen gemeistert werden können. Das Subsidiaritätsprinzip ist folgendermaßen zu deuten:
Eigensinn und Eigenleben der kleineren Lebenskreise (von der Familie bis zur WG) und der Einzelmenschen (der nunmehr klassische Single im Einpersonenhaushalt) werden vor Totalitätsansprüchen der umfassenderen Sozialgebilde geschützt. Der Staat bzw. die Sozialgebilde dürfen dort, wo die Kräfte des einzelnen bzw. der kleineren Gruppen ausreichen, nicht einschränken und deren Eigenständigkeit aufheben. Außerdem bedeutet Subsidiarität hilfsweises und ergänzendes Eingreifen größerer Sozialgebilde zugunsten kleinerer Lebenskreise oder Einzelmenschen. Der Aspekt der Subsidiarität beinhaltet den Ansatz, das jeder Mensch in das Arbeitsleben zur Existenz- und Einkommenssicherung eingegliedert werden soll. Um soziale Sicherungen des Staates zu verringern, wird möglichst breitflächig Privateigentum gefördert, um daraus Unterstützung zu erfahren. Mit zunehmender Entfaltung von Staatstätigkeit ist darauf zu achten, daß diese nicht zu einer Entmündigung bzw. Entdemokratisierung der Gesellschaft führt.
Solidaritätsprinzip
Nach dem Solidaritätsprinzip, dem Prinzip der sozialen Sicherung, ist der Mensch als einmaliges, selbstmächtiges und eigenständiges Individuum seinem Wesen nach auf die Gemeinschaft hingeordnet. Das Bauprinzip des sozialen Lebens besteht aus einem ursprünglichen und eigentümlichen Beziehungs- und Verbundenheitsverhältnis zwischen dem einzelnen und der Allgemeinheit. Durch die soziale Veranlagung des Menschen sind Wohl und Wehe des Einzelnen und der Gesellschaft in Bindung und Rückbindung wechselseitig bedingt. Die soziale Sicherheit kann weder den einzelnen alleine, noch der Gesellschaft alleine überlassen werden. Allein und ohne Hilfe anderer Menschen ist es dem Einzelnen nicht möglich, sich geistig wie auch sittlich zur Persönlichkeit zu entfalten, noch den Seinen soziale Sicherung zu gewähren. Viele Vergemeinschaftungen sind nötig, damit auch die Familie, die längst nicht alle Lebensnotwendigkeiten bewältigen kann, abgesichert ist. Dabei übernimmt wiederum der Staat als höchster Hüter des Gemeinwohls auf Recht und Macht gestützt, wichtige Aufgaben, um die Solidarität aller zu verwirklichen und zusätzlich die irdische Wohlfahrt in bestmöglicher Weise zu gewährleisten. Die Familie übernimmt im Subsidiaritätsprinzip wie auch im Solidaritätsprinzip eine wichtige Aufgabe; sie soll dem Einzelnen Sicherheit bieten. Dabei muß berücksichtigt werden, daß sich die Familienstrukturen innerhalb der Familie verändert haben. Durch die Veränderung von der Groß- zur Kleinfamilie ist sie nicht mehr in der Lage, alle Aufgaben zu übernehmen, wie z.B. die Pflege von Familienmitgliedern und alten Menschen. Um die soziale Sicherung voranzutreiben, wurde die genossenschaftliche Selbsthilfe gefördert (bspw. landwirtschaftliche Genossenschaften), sowie zur Ergänzung der sozialen Sicherheit Betriebskrankenkassen gegründet.
Selbstverwaltungsprinzip
M Prinzip der Selbstverwaltung ist der Staat aufgefordert, Voraussetzungen zu schaffen, in deren Rahmen die Menschen sich selbst helfen, d.h. sie müssen in der Lage sein, Verantwortung selbst übernehmen zu können. Selbstverantwortung setzt dabei voraus, daß sie objektiv möglich ist und man subjektiv zu ihr fähig sein muß. Z.B. setzt die Forderung, einer, der für Geld arbeitet, solle sich mit seiner Familie in Selbstverantwortung privat, also insgesmtgesehen teurer versichern, voraus, daß man ihn durch ein entsprechend höheren Lohn objektiv die Möglichkeit dazu gibt, subjektiv zu einer solchen Versicherung in der Lage zu sein. Anderenfalls spricht die Forderung nach Selbstverwaltung allen Lohnarbeitern Hohn.
Außer dem Grundsatz der Solidarität, nämlich dem notleidenden Einzelmenschen bzw. den Einzelfamilien durch die Gesellschaft zu unterstützen, fordert dieser Grundsatz, bezogen auf die soziale Sicherung, ein entsprechendes Bewußtsein der Zusammengehörigkeit von Gruppen, Schichten etc., um einen Ausgleich zugunsten sozial Schwächerer zu leisten.
Die Rolle des konservativen Sozialstaates
Im Konservativen Sozialstaat übernimmt bzw. sollte der Staat die Rolle der sozialen Sicherung übernehmen. Zusätzlich soll er gesellschaftliche Selbsthilfe gewähren lassen und gegebenenfalls fördern und bei eventuellen Notfällen Hilfe zu Selbsthilfe leisten.
In unserem Sozialgebilde bestehen drei Arten von gesetzlichen Sozialversicherungen nebeneinander: Private Versicherungen wie Lebensversicherungen, öffentlich-rechtliche Versicherungen ohne Staatszuschuß und öffentlich-rechtliche Versicherungen mit Staatszuschuß. Bei Kriegsfolgen und Katastrophen hat der Staat nach dem Prinzip der Solidarität und der Subsidiarität einzugreifen. Dabei muß er aber den Leistungswillen und auch den Selbsthilfewillen derer berücksichtigen, die sich selbst helfen können und wollen.
Das konservative Subsidiaritäts- und Solidaritätsprinzip wendet sich entschieden von kommunistischen Gedanken- und Wertvorstellungen ab. Die westliche, christlich-abendländische Politik des machiavellistischen Staats des Kapitals sah z. Zt. des ersten größeren sozialistischen Versuch diesen, den gescheiterten, in der totalen Versorgung durch die "Gesellschaft" eine zusammengeballte gefährliche Macht, die anstelle von Freiheit und Würde des einzelnen Individuums stehe.
Daraus ergaben sich folgende Ursachen des Versorgungsgedankens: Erstens führten zwei weltumspannende Inflationen zu der Meinung, daß der Staat die soziale Sicherheit zu gewährleisten vermöge. Zweitens stürzten die zwei Weltkriege, insbesondere der 2. Weltkrieg, die Menschen ebenfalls in Not, so daß ein Wiedergutmachungsgedanke entstand, von dem man sich heute, wo noch vieles nicht wiedergutgemacht wurde, verabschiedet. Drittens führte die Furcht vor Arbeitslosigkeit zur Forderung nach Vollbeschäftigung. Viertens haben sich Banken und Versicherungen als relativ sicher erwiesen, so daß sie als Institutionen und Gebilde der Macht akzeptiert werden und ihnen oft blindes Vertrauen geschenkt wie auch bedingungslose Unterstützung gewährt wird. Aber was sollte man sonst auch tun? Fünftens führte die Lähmung der Eigenverantwortung zu einem Versorgungsgedanken. Der soziale Fortschritt sollte nicht weiter vom Staat zur Existenzsicherung getragen werden. Es sollte dahingehend gearbeitet werden, daß jeder Mensch durch Sozialisation bzw. durch Erziehung für sich Eigenständigkeit im (Arbeits-)Leben und Reproduktionsprozeß anstrebt und erreicht.
Sozialabbau und das Prinzip Gleichheit
Das "soziale Netz" wurde bis Ende der 70er Jahre trotz einzelner Verschlechterungen intaktgehalten. Soziale Sicherungssysteme wurden erst Anfang 1980 infragegestellt. Unter Bedingungen wie steigender Massenarbeitslosigkeit, Reduzierung staatlicher Steuereinnahmen, zusätzlicher Kosten für Rüstung und Militär, Umverteilung der Staatsfinanzen zugunsten der Gewinnsanierung, konnte und kann die lavierende Praxis in der Sozialpolitik nicht mehr durchgehalten werden. Gleichsam drängten und drängen Profiteure und ihre Verbände auf Kürzungen im System der Sozialpolitik, bei dem tragende Teile nicht geschont bleiben sollen. Durchgeführt wurden schon Änderungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) (keine grundlegende Veränderung des Warenkorbes, Reduzierung der Mieterunterstützung auf angemessene Unterkunftskosten, Kürzung auf dem Rentensektor etc.).
Die zur Begründung des Sozialabbaus angeführte inflationsvergrößernde Rolle der Staatsverschuldung lenkte stets von der Höhe, Struktur und Umverteilung der Staatsausgaben bei finanzpolitischen Auseinandersetzungen ab. Sie ist auch nicht haltbar, denn eine Verschuldung, mit der eine echte Belebung der Produktion und Schaffung von Neuarbeitsplätzen finanziert wird, erzeugt wachsende Gütermengen und verhindert gleichsam inflationäre Effekte.
Es ist bisher nicht gelungen, die Staatsverschuldung abzubauen und auch Eichels Sparpaket entpuppt sich als Phrasenhülle. Staatliche Ausgabeneinschränkungen öffnen nur die Schere zwischen krisenbedingten Mindereinnahmen und krisenbedingten Mehrausgaben. Eine zusätzliche Staatsverschuldung, um der Krise durch höhere öffentliche Ausgaben für Infrastrukturausgaben entgegenzusteuern, wäre rationeller als Wert zu verschleudern, die u.a. durch Arbeitslosigkeit in Form von Zusatzausgaben und Einnahmeausfällen entstehen. Der Abbau staatlicher Ausgaben (Einsparungen, Zusatzbelastungen in bestimmten Haushaltsbereichen) erstreckt sich nicht auf den Rüstungs- und Wirtschaftsbereich. Das hat weniger mit Scharping zu tun, der im Wort zu stehen scheint, als vielmehr mit jenen, die hinter ihm stehen: die Militär- und Rüstungslobby.
Kürzungen beziehen sich auf die Sektoren Arbeit und Soziales, Bildung, Gesundheit, Wohnung usw., das bedeutet mithin eine einseitige Lastenverteilung zuungunsten des lohnabhängigen Arbeitsvolkes; diese Einsparungen betreffen fast durchgehend direkt die Massenkaufkraft der Lohnabhängigen oder beziehen sich auf den staatlichen Konsum (z.B. Bauwesen) und drücken deshalb auf die Konjunktur; die beschäftigungspolitische Tatenlosigkeit wirkt in dieselbe Richtung.
Das Ende der Sozialpolitik, der Anfang der Revolution
Bleibt man in dieser Logik des Kapitals, werden zunehmend, aber noch nicht in starkem Maße, mit der offenen Reduzierung von Leistungsgesetzen direkt und zentral die Kerngruppen der Lohnarbeiter lebendsbedeutsam getroffen. Vorläufig bleiben grundlegende materielle und soziale Lebensstandardmöglichkeiten noch erhalten.
Schrittweise - zwei vor, eine zurück, wenn Protest und Gegenwehr reagieren - erfolgende Verschlechterungen (z.B. Gesundheits"reform") beziehen sich auf die sog. "flukturierenden Ränder", also auf die Armen und Deklassierten; Belogen und Betrogen werden eh schon alle. Besonders stark betroffen sind Arbeitslose, doch vor allem die unter(st)en Einkommensgruppen werden noch mehr belastet.
Die Finanz- und Wirtschaftspolitik der letzten Jahre und Kohl und jetzt unter Schröder ähnelt mehr denn je der Politik am ende der Weimarer Republik. Zwar ist die Intensität der Krise (Einschränkung von Staatsausgaben, Abbau von Sozialleistungen, Steuererhöhungen etc.) und das Ausmaß der Massenbelastungen heute mit damals noch nicht vergleichbar, doch drängen wirtschafts- und finanzpolitische Entscheidungen angesichts der konjunkturellen Abhängigkeit des Systems sozialer Sicherheit in dieselbe Richtung. Und auch die strategischen Interessen sind dieselben (Sanierung und Steigerung der Gewinnrate der Privatwirtschaft durch Einschränkungen staatlicher konsumtiver Ausgaben und Reduzierung der Realeinkommen der Lohnabhängigen - mittel oder unmittelbar, egal).
Anders gesagt: der grundsetzliche Sozialstaatsbegriff wird nicht mehr als Verfassungsgebot gesehen, der den Staat auf die Erhaltung des erreichten Niveaus sozialer Besitzstände festlegt, sondern von manchem Repräsentanten der herrschenden Rechtslehre unterdessen als Mindeststandart definiert und als verfassungsrechtlich opportun gerechtfertigt. Auch die Paragraphenreiter zeigen, in welchem Regiment sie dienen. Verschiedene Staatsrechtslehrer rechtsfertigen zwar gesetzte "Grundpflichten", andererseits aber den Sozialabbau inklusive der Einschränkung "demokratischer" Freiheitsrechte.
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Autor: © Stefan Pribnow, Berlin
Erstverwertung: Philosophischer Salon, Berlin
Erstveröffentlichung: Kalaschnikow, Ausgabe 13 (Heft 2/99)
Zweitveröffentlichung: www.kalaschnikow.de
Update: Berlin, 17.08.1999
Quelle: www.roter-salon.info
Update: Berlin, 11.01.2003